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5G-Bürgerantrag gescheitert: Warum der Schechener Gemeinderat kein Mobilfunkkonzept will

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Von: Katharina Heinz

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Idyllisch mitten in der Natur: Hier zwischen Hochstätt und Haidach soll ein 5G-Funkmast entstehen.
Idyllisch mitten in der Natur: Hier zwischen Hochstätt und Haidach soll ein 5G-Funkmast entstehen. © Katharina Heinz

Die Schechener Gemeideräte entschieden sich gegen ein Mobilfunkkonzept für die Gemeinde, traten nicht in die Fußstapfen ihrer Kollegen in Brannenburg, Bad Feilnbach und Riedering. Das sind die Gründe für ihre Entscheidung.

Schechen – Die Frage, ob die neue 5G-Mobilfunk-Technologie gesundheitsschädliche Auswirkungen hat, konnte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nicht beantworten. Heftig diskutiert wurde aber dennoch über einen geplanten Mobilfunkmast im Gemeindegebiet, auf Grund dessen sich sogar eine Bürgerinitiative gebildet hatte.

Zur Vorgeschichte: Die Telekom will bei Hochstätt einen 40 Meter hohen 5G-Mobilfunkmast bauen. Ein entsprechender Antrag war in der Gemeinde eingegangen und wurde vom Bauausschuss abgelehnt. Zwar wusste man dort, dass man wegen des Telekommunikationsgesetzes wenig Möglichkeiten hat, das Projekt zu verhindern. Denn das Landratsamt kann das Einvernehmen der Gemeinde einfach ersetzen. Ein Zeichen setzen wollte man trotzdem.

Vorhaben stößt in Schechen auf Unmut

Denn das Vorhaben stößt in Schechen auf Unmut. Es wird neben einer Gesundheitsgefährdung durch Strahlung auch eine Verschandelung des Ortsbildes befürchtet. Die Anlage ist in unmittelbarer Nähe zu Hochstätt auf einer Anhöhe Richtung Haidach vorgesehen. Der Grundstücksbesitzer hat sich bereits mit der Telekom als Betreiber geeinigt.

Kürzlich bildete sich daher eine Bürgerinitiative, sammelte Unterschriften und reichte einen Bürgerantrag bei der Gemeinde ein. Darin wird eine „gesundheitsverträgliche Digitalisierung und ein digitales Vorsorgekonzept ohne 5G in der Gemeinde Schechen“ gefordert. Er war die Grundlage für die ausführliche Diskussion im Gemeinderat.

„Smart home„-Argument wenig überzeugend

„Kommunikation ist wichtig, aber bei manchen Dingen komme ich mir vor wie im falschen Film“, meinte Maria Ganslmaier-Hainzl (Parteifreie Bürger). Sie hatte sich zu 5G auf den Internetseiten verschiedener Bundesämter informiert. Dass man die Technologie brauche, um in wenigen Sekunden Filme auf dem Handy zu streamen oder für das „Smart Home“, fand sie wenig überzeugend. Auch die Aussage, dass man beim Bundesamt für Strahlenschutz derzeit von keiner Gefährdung ausgehe, es aber offene Fragen gebe, beruhigte sie nicht.

Markus Grabmayer (SPD/ÜW) hatte indes für diese Bedenken wenig Verständnis. 5G sei lediglich der Nachfolger der derzeitigen LTE-Technologie. Es handele sich um eine andere Übertragungstechnik in einem anderen Frequenzbereich, die aber nicht mehr Strahlung verursache.

Martin Rinser (Parteifreie Bürger) betonte, dass ihm der Standort gar nicht gefalle. Der 40 Meter-Turm störe das Ortsbild von Hochstätt.

Gemeinde darf nur bei Standort mitreden

Bürgermeister Stefan Adam (CSU) erklärte zudem die Formalien zum Umgang mit dem Bürgerantrag. Zunächst müsse er auf seine formelle Zulässigkeit geprüft werden. Die meisten Erfordernisse dafür wurden erbracht. So haben zum Beispiel mit 161 gültigen Unterschriften mehr Bürger als erforderlich unterschrieben. Mit den Initiatorinnen Katharina Tröber, Bianca Sponfelder und Sabine Schmeisz sind auch Vertretungsberechtigte aufgeführt. Fraglich sei dagegen, ob der Antrag gemeindliche Angelegenheiten betrifft. Die Gemeinde habe, wie Verwaltungsleiter Karl-Heinz Salzborn beleuchtete, lediglich ein Mitspracherecht bei der Standortbestimmung, wofür letztlich eine Bauleitplanung nötig wäre.

Sechs Forderungen zur Abstimmung

Jeder Antragspunkt musste schließlich einzeln abgewogen werden.

Insgesamt sechs Forderungen beinhaltete der Antrag. Einige davon, etwa was Breitbandversorgung oder kabelgebundene IT-Lösungen betrifft, verfolge die Gemeinde sowieso, wie Adam betonte. Sie seien daher hinfällig. Die Forderung nach einem Stopp des 5G-Ausbaus im Sinne eines grundsätzlichen Moratoriums dagegen sei nicht zulässig – das liege nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde. Blieb schließlich ein Punkt, in dem die Gemeinde zumindest etwas Handlungsraum hatte: Die Forderung nach einem Mobilfunkkonzept. Dabei würde zunächst von einem Fachbüro geprüft, wo in der Gemeinde geeignete Standorte sind. Dann würde man sogenannte Konzentrationsflächen schaffen, für die man in der Regel den Flächennutzungsplan ändern müsse. Schließlich müsste auch der Betreiber mit dem alternativen Standort einverstanden sein. Der Verwaltungschef erklärte, dass ein solches Konzept mit hohen Kosten und die Bauleitplanung mit zeitlichem Aufwand verbunden seien. Stefan Brüchmann (Parteifreie Bürger) brachte es auf den Punkt: „Die einzige Möglichkeit ist es also, dass wir einen Standort finden, der den Bürgern gefällt und dem Anbieter passt.“

Keine Grundlagefür Verhinderung

Großer Aufwand für wenig Nutzen, so sah es Volker Schmidt (SPD/ÜW). „Ich bin dagegen, dass wir das Geld der Bürger ausgeben, nur um den Schein zu wahren.“ Faktisch gebe es keine rechtliche Grundlage, das Vorhaben zu verhindern. Außerdem sei schon lange Konsens, dass man eine gute Telekommunikations-Infrastruktur brauche. Nur wolle keiner den Funkmast vor der eigenen Tür. Entsprechend wurde der Bürgerantrag dann auch abgewiesen.

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