1. bgland24-de
  2. Bayern
  3. Landkreis Mühldorf

Wende im Autoraser-Prozess: Zu dünne Beweislage für illegales Autorennen in Mühldorf

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Josef Enzinger

Kommentare

Vor elf Monaten verunglückte ein 16-jähriger an der Nordtangente tödlich, weil er bei Rot die Fahrbahn betreten hatte. Der Todesfahrer fuhr laut Sachverständigen mindestens 85 km/h in einem Bereich wo Tempo 50 galt
Vor elf Monaten verunglückte ein 16-jähriger an der Nordtangente tödlich, weil er bei Rot die Fahrbahn betreten hatte. Der Todesfahrer fuhr laut Sachverständigen mindestens 85 km/h in einem Bereich wo Tempo 50 galt © fib Foto Ess Winfried 0049/173/5

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Unfall eines 16-Jähriger an der Nordtangente wurde einer der Angeklagten dennoch verurteilt. Der Lenker des Unfallfahrzeuges (22) fuhr innerorts mindestens 85 km/h. Richter Branz sprach ihn wegen der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig.

Mühldorf – 120 Tagessätze zu je 50 Euro – so lautet das Urteil im Autoraser-Prozess vor dem Amtsgericht Mühldorf. Vier Verhandlungstage lang wurden Zeugen zu dem Unfall vernommen, um die Umstände zu klären, die am 5. Februar 2021 zum Tod eines jugendlichen Fußgängers aus Mühldorf geführt hatten. Gleich drei Sachverständige sollten am Dienstag, 11. Januar, vor Amtsrichter Jürgen Branz Klarheit liefern. Demnach war der Angeklagte innerorts mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs, als es zur Kollision mit dem Jugendlichen kam. Der Vorwurf, dass die beiden Angeklagten – Unglücksfahrer Hans T. (22) und Peter A. (22) – ein illegales Autorennen durchgeführt hätten, wurde aber fallen gelassen. Zu dünn war die Beweislage.

Tod des Fußgängers auch bei 37 km/h nicht auszuschließen

Zunächst gab Professor Oliver Peschel von der Rechtsmedizin in München die Ergebnisse der Obduktion des getöteten 16-Jährigen bekannt. Demnach habe die Kollision mit dem Auto aufgrund eines massiven Schädel-Hirn-Traumas den sofortigen Tod des Mühldorfers zur Folge gehabt. Es hätten sich keine Hinweise gefunden, dass der Jugendliche Arznei- oder Suchtmittelbeziehungsweise Alkohol zu sich genommen hätte.

Frank Schmidinger, der das unfallanalytische Gutachten erstellt hat, berichtete, dass die beiden Fahrzeuge der Angeklagten, der VW Golf des Unfallfahrers Hans T. und der Seat Leon von Peter A., bauliche aber nicht eingetragene Veränderungen aufwiesen, welche die Leistung des Golf von 149 auf 190 PS, beim Seat sogar von 183 auf 207 PS erhöht haben. Die Unfallkreuzung beschrieb Schmidinger als übersichtlich und gut ausgeleuchtet. Selbst wenn das Unfallauto ohne Licht gefahren wäre, hätte ihn der verunglückte Jugendliche beim Blick in dessen Richtung wahrnehmen müssen.

Tendenzrechnungen sollen für Klarheit sorgen

Mit Hilfe von Tendenzrechnungen, denen die Erkenntnisse aus der Spurensicherung über Fahrzeug und dem getöteten Jugendlichen zugrunde lagen, kam Schmidinger zu dem Schluss, dass der Unfallfahrer mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs gewesen sei, bevor es zum Aufprall kam. Selbst wenn er nur 50 km/h gefahren wäre, wie an dieser Stelle eigentlich erlaubt, wäre es dem Unfallfahrer kaum möglich gewesen, dem Jugendlichen auszuweichen, der bei Rot auf die Straße getreten war. „Die Geschwindigkeit hätte bei der Kolission immer noch bei 37 km/h betragen“, sagte der Gutachter.

Bei 85 km/h liegt die Todesrate bei 90 Prozent

Eine Geschwindigkeit, bei der eine Todesfolge nicht auszuschließen sei, wie der medizinische Gutachter Jiri Adamec dem Gericht sagte. „Während die Todesfolge bei dieser Geschwindigkeit bei zehn Prozent eintrifft, liegt die Rate bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h bei 90 Prozent“, erklärte Adamec und stützte sich auf entsprechende Unfalldatenbanken.

Angeklagter mit Eintragungen im Fahreignungsregister

Keine konkreten Ergebnisse gab es von den Gutachtern, ob es tatsächlich ein illegales Autorennen gegeben habe. Zu widersprüchlich waren die Aussagen von Zeugen, wie am Ende die beiden Staatsanwältinnen Barbara Miller und Pia Wilczek feststellten. Der Mitangeklagte Peter A. durfte wegen der dünnen Beweislage die Anklagebank vorzeitig verlassen. Das eingeleitete Strafverfahren wie ein mögliches Bußgeldverfahren wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wurde durch das Gericht noch im Termin auf Anregung der Verteidigung eingestellt.

Bevor die Staatsanwaltschaft zu ihrem Plädoyer schritt, zitierte Richter Branz aus dem Fahreignungsregister des Angeklagten Hans T.: Eine erloschene Betriebserlaubnis bei einem Wagen und ein Bußgeld, weil er auf einem Seitenstreifen der A 94 rückwärts gefahren war, seien 2019 dokumentiert. Nach dem Unfall 2021 war sein Führerschein eingezogen worden.

Geschwindigkeit um das 1,5-fache überschritten

Der Staatsanwaltschaft blieb die vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs mit Todesfolge. „Wobei nicht sicher ist, ob bei Tempo 50 der Unfall vermeidbar gewesen wäre“, sagte dazu Staatsanwältin Miller. Der Autoraser habe die zulässige Geschwindigkeit um das 1,5-fache überschritten, seine Einträge würden belegen, dass Hans T. Verkehrsvorschriften nur wenig kümmern würden. Die Staatsanwaltschaft forderte 150 Tagessätze zu jeweils 70 Euro. Die Rückgabe der Fahrerlaubnis sollte frühestens in sieben Monaten erfolgen.

Verteidiger Axel Reiter spricht von Fahrlässigkeit

Verteidiger Axel Reiter relativierte die Schuldfrage: „Unfallursache war das Betreten der Fahrbahn.“ Einen Vorsatz sah er nicht, eher fahrlässiges Handelns. Für die überhöhte Geschwindigkeit hielt er 90 Tagessätze mit jeweils 50 Euro als angemessen. Der Führerschein sollte nach 14 Monaten zurückgegeben werden.

Richter Branz spricht von Raserei

Richter Jürgen Branz sprach Hans T. schließlich der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs für schuldig. 120 Tagessätze zu 50 Euro hielt er für angemessen, inklusive der Kosten des Verfahrens. Hans T. habe sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten: „Geschwindigkeit ist eine bewusste Entscheidung. In diesem Fall „schlichtweg Raserei!“ An einer Ampelanlage müsse man mit Fußgängern rechnen. Ein Zusammenstoß mit Todesfolge sei auch mit angemessener Geschwindigkeit nicht auszuschließen gewesen. Doch mit höherer Geschwindigkeit habe die Wahrscheinlichkeit zugenommen, begründete Richter Branz die Anhebung 120 Tagessätze. Ob die Verteidigung in Revision geht, ließ Anwalt Reiter nach der Verhandlung offen.

Auch interessant

Kommentare