Urteil des Amtsgerichts Mühldorf unter der Lupe
Berufung im Autoraser-Prozess – Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen Urteil prüfen
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Das Amtsgericht Mühldorf hatte den Angeklagten Hans T. (22) am 11. Januar wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Mühldorf – Das Urteil im sogenannten Autoraser-Prozess ist noch nicht rechtskräftig.
Das teilte Stephen Kroner, Sprecher des Amtsgerichts Mühldorf, auf Nachfrage mit. Beide Seiten, also Verteidigung und Staatsanwaltschaft, hätten Berufung eingelegt.
Urteilsbegründung genau prüfen
Das Amtsgericht Mühldorf hatte den Angeklagten Hans T. (22) am 11. Januar wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu 120 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Richter Jürgen Branz sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte am 5. Februar 2021 mit seinem Auto innerorts mit mindestens 85 Stundenkilometern unterwegs war, als es zur Kollision mit einem 16-jährigen Fußgänger kam. Der Jugendliche erlitt bei dem Unfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma und war sofort tot. Der Vorwurf, dass sich die beiden Angeklagten – Unglücksfahrer Hans T. (22) und Peter A. (22) – ein illegales Autorennen geliefert hätten, wurde vom Gericht fallen gelassen. Dafür war die Beweislage zu dünn. Der Mitangeklagte Peter A. durfte deshalb die Anklagebank vorzeitig verlassen.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein begründet ihre Berufung damit, dass das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf hinter dem Antrag der Staatsanwältinnen zurückgeblieben ist. Die Anklage hatte 150 Tagessätze in Höhe von 70 Euro gefordert. Björn Pfeifer, Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Noch liegt uns aber die schriftliche Urteilsbegründung nicht zur Prüfung vor.“
Auch der Verteidiger des Verurteilten Hans T. hat Berufung eingelegt. „Es geht erst einmal darum, die Frist zu wahren“, erklärt Rechtsanwalt Axel Reiter gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. „Ich rechne damit, dass wir die schriftliche Urteilsbegründung bis Ende Februar erhalten werden. Diese gilt es dann genau zu prüfen und über eventuelle weitere Schritte zusammen mit meinem Mandanten zu entscheiden.“
Entscheidung fällt vielleicht erst im März
Das könne bis in den März hinein dauern. Reiter hatte eine Strafe von 90 Tagessätzen à 50 Euro für angemessen gehalten.
Am Ende der Prüfung kann entweder eine Wiederauflage des Prozesses vor dem Landgericht Traunstein stehen oder beide Seiten akzeptieren das Urteil des Amtsgerichts Mühldorf letztendlich doch so wie es gefallen ist.