Parkschein, Parkscheibe, Anwohnerausweis
Was, wenn der Parkausweis im eingeschneiten Auto nicht zu sehen ist – droht ein Strafzettel?
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Viele Autofahrer stellen sich aktuell diese Frage: Droht ein Knöllchen, wenn der Parkausweis oder die Parkscheibe im eingeschneiten Auto nicht sichtbar sind?
Autofahrer ohne Garagenplatz haben es im Winter oft nicht einfach. Im schlimmsten Fall will der Motor bei eisigen Temperaturen plötzlich nicht mehr anspringen*. Unschön sind zum Beispiel auch eingefrorene Türschlösser oder wenn die Autoscheibe von innen gefroren ist. Dann ist der Ärger vorprogrammiert. Vom Eis- und Schneekratzen rund ums Auto mal ganz abgesehen. Hier nicht vergessen: Das Nummernschild muss vom Schnee befreit werden und sichtbar sein.
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Müssen Autofahrer Parkscheibe oder den Parkausweis im Winter freikratzen?
Viele Autofahrer haben noch eine andere Sorge: Kann ihnen Ärger drohen, wenn die Parkscheibe, der Parkschein oder der Anwohnerparkausweis im zugeschneiten Auto nicht mehr sichtbar ist? Müssen sie den Parkausweis im Winter gar freikratzen?
Parkscheibe wegen zugeschneiter Scheiben nicht sichtbar – kein Strafzettel
Prinzipiell gilt zwar, dass Parkscheine, Parkscheiben, Anwohnerparkausweise oder andere Berechtigungen so im Auto platziert sein müssen, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten hinter der Frontscheibe, wie die Experten des ADAC informieren. Sie erklären allerdings auch: „Haben Sie das getan, sind Sie dieser Pflicht nachgekommen.“
Grundsätzlich gilt also unter Normalbedingungen, dass die Informationen gut lesbar sein müssen – andernfalls könnten je nach Standort Verwarnungen in Höhe von bis zu 30 Euro drohen. Sind Anwohnerparkausweis oder Parkscheibe wegen zugeschneiter Scheiben jedoch nicht lesbar, riskieren Sie kein Knöllchen, wie die Experten des ADAC versichern.
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Kfz-Kennzeichen muss von Schnee befreit werden – sonst droht Verwarnungsgeld
Was Autofahrer dem ADAC zufolge häufig nicht wissen oder ignorieren: „Vor Fahrtantritt, aber auch regelmäßig während der Fahrt, müssen sie dafür sorgen, dass das Kfz-Kennzeichen lesbar bleibt. Zur Not müssen sie es mit einem Eiskratzer fürs Auto (werblicher Link) freikratzen. Wer mit verschneiten Kennzeichen erwischt wird, zahlt fünf Euro Verwarnungsgeld.“
Verkehrszeichen von Schnee bedeckt – was gilt dann für Autofahrer?
Verkehrszeichen, die von Schnee bedeckt sind, bleiben zudem in der Regel trotzdem gültig. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass zumindest Anwohner die Bedeutung der Schilder trotzdem kennen – deshalb müssen sie sich weiterhin an entsprechende Beschränkungen halten. „Verschneite Verkehrsschilder bleiben dann gültig, wenn Sie deren Bedeutung anhand der Form eindeutig erkennen können. Dazu gehören beispielsweise das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen ‚Vorfahrt achten‘“, informiert der ADAC.
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Autofahren im Winter: Autofahrer sollen Tempo an Straßenverhältnisse anpassen
Natürlich müsse kein Autofahrer seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und ein verschneites Schild freikratzen. Die Experten raten: „Halten Sie sich aber immer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) – beachten Sie also die allgemeinen Tempolimits innerorts und außerorts und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit.“ Sie sagen: „Werden Sie dann zum Beispiel mit Tempo 50 auf einer Strecke geblitzt, auf der 30 km/h gelten, kann das ohne Folgen bleiben. Ein Problem ist allerdings die Beweislast.“
Unabhängig von Tempovorschriften gelte immer: Autofahrer dürfen nur so schnell fahren, dass Sie das Fahrzeug ständig beherrschen. „Passen Sie die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie Ihren persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung an.“ (ahu) *rosenheim24.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
Quellen: ADAC.de, dpa
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