Eigentlich hatte diese Abstimmung bereits im Juli 2010 stattgefunden. Wegen formeller Fehler ist der damals entstandene Verschmelzungs-Vertrag aber bisher nicht gültig. Für die Versammlung ist die Anwesenheit von mindestens vier Fünftel der Vereinsmitglieder zwingend. Geschieht das nicht, muss zwei Wochen später erneut eine Versammlung einberufen werden. Dann ist die Zahl der anwesenden Mitglieder allerdings egal.
Quelle: Bayernwelle









