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Strafe gegen Eintracht abgemildert

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    • 06.08.12
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Bruchhagen nicht vollauf zufrieden

Strafe gegen Eintracht abgemildert

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Frankfurt/Main - Der Kampf von Eintracht Frankfurt vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat sich gelohnt. Immerhin 11 500 Zuschauer mehr dürfen das erste Saisonspiel des Erstliga-Aufsteigers im Stadion live sehen.

Am „grünen Tisch“ erfolgreich - aber trotzdem nicht wirklich zufrieden: „Es ist ein verbessertes Urteil. Ob es ein Erfolg ist, will ich jetzt noch nicht beurteilen“, sagte Eintrach-Boss Heribert Bruchhagen, nachdem das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Teilausschluss der Zuschauer gegen den Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt in einer mündlichen Berufungsverhandlung am Montag reduziert hatte.

Beim ersten Saison-Heimspiel gegen Bayer Leverkusen sind nun nun doch 26.500 Heim- und 5000 Gästefans zugelassen. Dafür müssen die Hessen allerdings eine erhöhte Geldstrafe von 100.000 Euro bezahlen. Trotz des verringerten Straßmaßes nach einer über sechsstündigen Verhandlung ließ sich Bruchhagen weitere rechtliche Schritte offen: „Im Urteil sind weder die Wünsche des Kontrollausschusses, noch unsere berücksichtigt worden. Wir werden bei unserer Vorstandssitzungen am Dienstag beraten, welche Konsequenzen wir aus diesem Urteil ziehen.“

Das DFB-Sportgerichts hatte am 20. Juli wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens von Eintracht-Fans entschieden, bei der Partie gegen Bayer Leverkusen am 25. August nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans zuzulassen. Die Stehplatzbereiche hätten geschlossen bleiben müssen. Public Viewing auf dem Stadion- oder Vereinsgelände war zudem untersagt worden. Dieses Urteil wurde nun vom DFB-Bundesgericht gekippt.

„Wir meinen, dass der Teilausschluss auch in dieser Größenordnung den teilwiese gravierenden Ausschreitungen noch angemessen ist. Der Verein hat sich bei Ordnungsdienst und Fanbetreuung nichts zuschulden kommen lassen. Dem haben wir Rechnung getragen“, sagte Goetz Eilers, der Vorsitzenden des DFB-Bundesgericht.

Doch auch Eilers räumte ein, mit den momentanen Möglichkeiten der Sportsgerichtbarkeit nicht zufrieden zu sein: „Natürlich bestrafen wir Vereine für das schuldhafte Verhalten ihrer Anhänger. Das ist keine ideale Situation. Im Moment gibt es dazu aber keine bessere Alternative.“

„Das Gericht war in der schwierigen Situation, ein Urteil zu finden, das kein falsches Signal aussendet. Auch nicht an die friedlichen Fans. Aber kein Urteil kann die grundsätzliche Problematik beseitigen“, sagte Eintracht-Anwalt Christoph Schickhardt.

Geahndet worden waren die Vorkommnisse in den Partie bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.

Die Zeugen bestätigten übereinstimmend die Bemühungen der Eintracht, des Fanproblems Herr zu werden. “Wir würden wieder so handeln“, sagte Oliver Lerch, Sicherheitsbeauftragter und Veranstaltungsleiter bei den Frankfurtern. Nach der Partie am 29. April gegen 1860 München waren die Tore im Stehplatzbereich geöffnet worden. “Es bestand Gefahr für Leib und Leben“, begründete Lerch die mit der Polizei abgestimmte Maßnahme.

Unter anderem hatte die Eintracht bei ihre Berufung damit begründet, dass die Strafe „unangemessen“ sei und vor allem „die friedlichen Zuschauer“ träfe. „Der negative Bazillus der Vorsaison“ würde so in die kommende Spielzeit übertragen. Zudem habe man „alles Menschenmögliche“ getan, um die Vorfälle zu verhindern.

sid/dpa

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