Die Vorboten des Winters haben uns wieder erreicht. Schnee und Glätte haben schon für erste Blechschäden gesorgt, einige Pässe in den Alpen sind bereits gesperrt. Höchste Zeit, sich um die Winterreifen zu kümmern.

© Continental
Gefahr gebannt: Wer mit Winterreifen unterwegs ist und einen Satz Ketten dabeihat, muss Schnee und Eis nicht fürchten.
Es gilt keine generelle Winterreifenpflicht. Pkw sowie Lkw bis 3,5 Tonnen müssen aber zwischen 1. November und 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein.
Es besteht ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Wenn es allerdings wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt, droht ein Bußgeld, bei Unfällen eine erhebliche Mithaftung.
Zwischen 1. November und 31. März besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen auf allen Straßen Winterreifenpflicht.
Zwischen 15. November und 15. März besteht Winterreifenpflicht, darüber hinaus bei winterlichen Straßenverhältnissen.
Eine generelle Pflicht besteht nicht, kurzfristig kann bei entsprechenden Straßen- und Wetterverhältnissen Winterausrüstung durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Gewerbliche Fahrzeuge müssen zudem eine kleine Schneeschaufel mitführen.
Bei winterlichen Witterungsverhältnissen kann kurzfristig die Benutzung von Winterreifen bzw. Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Dänemark und Norwegen haben keine Winterreifenpflicht, Schweden hat zwischen 1. Dezember und 31. März die situative Winterreifenpflicht und Finnland schreibt zwischen 1. Dezember und Ende Februar generell Winterreifen vor, Spikesreifen sind erlaubt.
In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg gibt es keine generelle Winterreifenpflicht.
tz/mm
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Vor dem Start in den Winter sollten sich Autofahrer genau informieren, wie die gesetzlichen Regelungen zu Winterreifen an ihren Fahrtzielen im europäischen Ausland aussehen. Noch ist keine europaweite Regelung zu Winterreifen in Sicht.
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In Belgien, die Niederlande und Luxemburg gibt es keine Winterreifenpflicht. Allerdings sind die Winterpneus gerade in den bergigen Regionen der Länder ratsam.
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Die Dänen kennen keine Winterreifenpflicht, doch die Umrüstquote ist hoch. Hier sind auch Spikes erlaubt, haben aber keine Bedeutung im Straßenverkehr. Schon alleine wegen der niedrigen Temperaturen im winterlichen Dänemark sind Winterreifen bei der Einreise anzuraten.
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In Deutschland sind die Autofahrer verpflichtet, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die Ausrüstung ihres Autos an die Wetterverhältnisse anzupassen, daher spricht man von der „Situativen Winterreifenpflicht“. Autofahrer, die gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen mit Bußgeld rechnen, zusätzlich drohen Punkte in der Flensburger „Verkehrssünderkartei“. Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Winter ergänzt werden und die Witterungsverhältnisse sowie die Reifenqualitäten detaillierter beschreiben.
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In Estland besteht vom 1. Dezember bis Ende Februar eine Winterreifenpflicht. Je nach Wetterlage kann diese allerdings schon eher vorgeschrieben oder nach hinten verlängert werden. Spikes sind nicht zugelassen.
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In Finnland gilt uneingeschränkt vom 1. Dezember bis Ende Februar Winterreifenpflicht, die seit 1999 auch ausländische Fahrzeuge einschließt.
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Winterreifenpflicht herrscht in Frankreich nicht, Schneeketten können auf bestimmten Strecken obligatorisch sein, Schilder weisen darauf hin. Pkw dürfen auch mit Spike-Reifen bestückt werden (von Anfang November bis Ende März, dann 90 km/h außerorts, 50 km/h innerorts). Eine Plakette am Wagen muss auf die Spikes hinweisen.
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In Italien gibt es keine Winterreifenpflicht, obwohl diese für bestimmte Strecken vorgeschrieben werden kann. Über die Verwendung von Schneeketten gibt es in Italien keine besonderen Vorschriften. Wer mit Spikes fahren möchte, muss sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten (90 km/h außerorts und 50 km/h innerorts).
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In Lettland gilt – wie in Finnland – eine Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis Ende Februar. In Litauen gilt die Winterreifenpflicht – vom 1. November bis 1. April.
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Für ausländische Fahrzeuge sind in Norwegen Winterreifen nicht vorgeschrieben, obwohl sie empfohlen werden. Generell sind alle Autofahrer verpflichtet, ihre Fahrzeuge der Witterung angemessen zu bereifen und - wenn nötig - auch Schneeketten mitzuführen.
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In Österreich sind vom 1. November bis zum 15. April Winterreifen vorgeschrieben. Während dieser Zeit darf man bei winterlichen Straßenbedingungen nicht auf Sommerreifen unterwegs sein, die Winterreifen müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben. Auf bestimmten Strecken kann zusätzlich die Ausrüstung mit Schneeketten vorgeschrieben werden. Spikes sind an Fahrzeugen bis 3,5t erlaubt; es gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen.
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Polen hat keine Winterreifenpflicht.
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In Rumänien gibt es derzeit keine Vorschriften in Bezug auf Winterausrüstung. Das Ministerium für Transport hat angekündigt, dass die Regierung im Dezember 2010 eine Notverordnung genehmigen wird, die Fahrzeughalter verpflichtet, ihre Fahrzeuge von 1. November bis zum 31. März mit Winterreifen auszustatten. Die neue Regelung soll erst ab 2011 gültig werden.
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In Schweden sind Winterreifen in der kalten Jahreszeit für ausländische Fahrzeuge nicht vorgeschrieben, wohl aber für inländische.
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In der Schweiz gilt keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Dennoch ist die Verwendung von Winterreifen empfehlenswert, da im Falle eines Unfalls, der nachweislich auf Sommerreifen zurückzuführen ist, eine Mithaftung in Betracht kommt. Schneeketten und Spikes sind optional, können aber auch durch Schilder vorgeschrieben werden (auch an Allrad-Fahrzeugen). Die meisten Autobahnen in der Schweiz dürfen nicht mit Spikes befahren werden. Mit Spikes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h außerorts bzw. 50 km/h innerorts.
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Wer in die Slowakei fährt, muss Winterreifen montiert haben – dort gilt die gesetzliche Pflicht.
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Eine Winterreifenpflicht gibt es in Tschechien auf bestimmten Strecken. Sie besteht zwischen dem 1. November und dem 31. März, die Strecken sind durch Schilder markiert.
(ampnet/nic)



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