Das Bundeskartellamt überprüft die Online-Regeln großer Sportartikelhersteller, die ihren Händlern den Verkauf der Produkte über Internet-Plattformen wie Amazon oder Ebay untersagen. “Ich kann bestätigen, dass wir uns die Lieferbedingungen von Asics anschauen“, sagte ein Sprecher der Bonner Behörde am Mittwoch. “Was wir auch auf dem Tisch haben sind Beschwerden gegen die geplanten Änderungen bei Adidas.“ Eine Sprecherin des fränkischen Unternehmens sagte zu den wettbewerbsrechtlichen Bedenken: “Es geht uns nach wie vor darum, dass wir sicherstellen wollen, dass unsere Produkte in einem Sportartikelumfeld optimal präsentiert werden.“
Während das Kartellamt - wie zunächst von der “Financial Times Deutschland“ berichtet - beim japanischen Laufschuhanbieter Asics tatsächlich eine Prüfung eingeleitet hat, liegen gegen Adidas bislang nur Beschwerden vor. “Das ist eigentlich nur ein Hinweis auf etwas vermeintlich Kartellrechtswidriges“, betonte der Behördensprecher. Allerdings dürfte das Verfahren gegen Asics auch wegweisend für andere Hersteller wie Adidas oder Branchenprimus Nike sein, da der Ausschluss des Handels über offene Online-Plattformen einen zentralen Punkt der Überprüfung darstellt. Das Kartellamt vermutet, dass es durch das Verbot zu Einschränkungen im Wettbewerb kommt.
dpa












