Im Streit um Musikclips auf YouTube hat die Verwertungsgesellschaft Gema Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. Die Verhandlungen mit der Google-Tochter hätten in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt, erklärte die Gema am Montag in München. Es habe sich schnell gezeigt, dass die Gespräche bis zum Ende der Berufungsfrist nicht erfolgreich zu Ende geführt werden konnten. “Wir wollen uns verständigen“, sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. “Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben.“
Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen.
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Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind. Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann.
Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. “Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne“, sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
dpa
























