Magenschwinger, immer wieder Tritte in den Unterleib, zu Boden gerungen und gefesselt - so hat die Tochter einer wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angeklagten Familie den umstrittenen Polizeieinsatz vom Herbst 2010 nahe Rosenheim vor Gericht geschildert. „Auf jeden Fall stand ich dann fünf Polizisten gegenüber“, sagte die 36-Jährige am Freitag vor dem Amtsgericht Rosenheim. Nach ihrer Vernehmung beantragte der Staatsanwalt die psychiatrische Untersuchung der Frau.
Aktuelle Fotos vom Prozess:
Auslöser des bundesweit in die Schlagzeilen geratenen Einsatzes war die geplante Vorführung eines Mannes zu einer psychiatrischen Untersuchung. Doch der Gesuchte war weggezogen. Also läutete die Streife bei der völlig unbeteiligten 36-Jährigen. Von da an nahm der Einsatz seinen Lauf. Drei Familienmitglieder und ein Beamter wurden dabei im November 2010 in Schechen verletzt. Gegen die Polizisten wurden die Ermittlungen vorläufig eingestellt, die Familie hingegen angeklagt. Pikant an dem Fall: Der Familienvater ist selbst pensionierter Polizist.
Sie erlitt unter anderem eine Schulterprellung, ein stumpfes Bauchtrauma und klagte monatelang über Unterleibsschmerzen. Noch heute habe sie Beschwerden an einem Handgelenk. Vom Richter nach seelischen Wunden befragt, antwortete sie: „Das vergisst man nie“. Zeitweise wurde ihr kleiner Sohn Zeuge des gewalttätigen Einsatzes. Das Kind sei daraufhin zum Bettnässer geworden und habe wieder aus der Flasche trinken wollen. Unter Tränen schilderte die Mutter, dass ihr Sohn beim Besuch einer Kasperltheateraufführung Panik bekommen habe, als in der Handlung eine Polizistenpuppe auftauchte.
Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt
Vor der Vernehmung der 36-Jährigen hatte der Amtsrichter einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens zurückgewiesen. Die Anwälte der vierköpfigen Familie hatten dies damit begründet, dass der Grundsatz eines fairen Verfahrens missachtet worden sei. Die Polizei habe gegen sich selbst ermittelt. Dem widersprach die Staatsanwaltschaft. Der Richter begründete die Zurückweisung des Antrages mit der Aufklärungspflicht des Gerichts.
Und selbst wenn Verfahrensfehler vorliegen sollten, seien sie nicht so gravierend, dass auf die Sachaufklärung verzichtet werden könne.
Aus dem Archiv:
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Position noch einmal bestärkt: Zum ersten sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft jederzeit ein faires Ermittlungsverfahren gewährleistet gewesen, weil es sich bei Kriminalpolizei und Polizeiinspektion um getrennte Dienststellen handele und der ermittelnde Kriminalbeamte außerdem aus Kiefersfelden stammte.
Zum zweiten könne man laut Staatsanwaltschaft keine Vorverurteilung der Angeklagten annehmen, da die herausgebene Pressemeldung der Polizei damals in anonymisierter Form veröffentlicht worden war und außerdem die Zitate von Oberstaatsanwalt Sing im rosenheim24-Interview von der Verteidigung aus dem Zusammenhang gerissen worden wären.
Das sagte Sandra B. vor unserer Kamera - Archiv-Video:
Beim nächsten Verhandlungstermin wird die Verteidigung zum Antrag der Staatsanwaltschaft Stellung beziehen. Verteidiger Wächtler sprach nach Ende des Prozesstages von einer „Es kann nicht sein, was nicht sein darf-Maxime“ der Staatsanwaltschaft. Der psychische Zustand der angeklagten Sandra B. soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft von einer Trauma-Expertin untersucht werden. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass die Frau durch einen Vorfall im Jahr 1988 im Alter von 12 Jahren traumatisiert wurde. Deshalb könne ihren Aussagen nicht getraut werden.
Richter demonstriert Ausfallschritt
Danach folgten die Schilderungen des angeklagten Anton B.. Wie auch seine Frau, wirft er den Polizeibeamten schwere Misshandlungen vor. Er sei gewürgt worden und in den Magen geschlagen worden. Außerdem sei durch den Griff eines Polizisten ein Finger schmerzhaft verbogen worden.
Richter Ralf Burkhard lies sich – wie zuvor auch bei der Aussage von Sandra B. - detailreich Bewegungsabläufe erklären. Zu Klärung der Frage, was der Unterschied zwischen einem Sprung und einem beherzten Ausfallschritt sei, demonstrierte der Richter zur Überraschung der Prozessbeobachter seine eigene Beweglichkeit.
Auch die Staatsanwaltschaft nutzte ihr Fragerecht beim Angeklagten Anton B. und zweifelte seine Schilderungen an. Die zwei am Freitag vernommenen Angeklagten wurde auch von der rechtsmedizinischen Gutachterin befragt.
Der Richter studierte einen Plan und Fotos des Flurs, in dem der umstrittene Polizeieinsatz stattfand. Auch die Fotos, die ein Beamter während des Einsatzes gelöscht haben soll und später wiederhergestellt wurden, wurden aufmerksam begutachtet.
Paul Winterer/dpa/mw/cs/df














































































































