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"taz": Kompromiss um "tagesschau"-App

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Berlin - Im Streit um die Internet-Angebote von ARD und ZDF kommen sich Zeitungsverleger und öffentlich-rechtliche Sender laut einem Zeitungsbericht näher.

© dpa

Zeitungsverleger haben gegen die kostenlose "Tagesschau"-App der ARD geklagt. Die Verleger betrachten App als unfaire Konkurrenz zu ihren eigenen Angeboten, die kostenpflichtig sind.

Nach einem Entwurf für eine “Gemeinsame Erklärung“, die der “tageszeitung“ (taz/Montag) vorliegt, sind ARD und ZDF bereit, ihre Online-Präsenz so zu gestalten, dass sie keine Konkurrenz zu den “text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen“.

Offen ist, ob damit die Internet-Auftritte der Zeitungen oder gedruckten Blätter gemeint sind. Ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sagte der Nachrichtenagentur dpa, der Inhalt des Papiers gebe einen früheren Gesprächsstand wieder. Man sei zuversichtlich, bis Ende Februar einen Kompromiss zu erzielen. Beide Seiten hätten bis dahin Stillschweigen vereinbart.

Ein ARD-Sprecher betonte, am Ende der Beratungen werde ein Papier stehen, mit dem alle Seiten einverstanden sind. Dies schließe auch alle ARD-Intendanten ein. Die ARD-Intendanten kommen am 7. Februar in Erfurt zu einer regulären Sitzung zusammen.

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vor

Dem Papier zufolge soll eine eigenständige Berichterstattung in Textform bei ARD und ZDF im Internet die Ausnahme sein. Im Gegenzug sollen die Verleger soweit wie möglich auf eine eigenständige Video- und Audioberichterstattung verzichten. Zudem sollen die öffentlich-rechtlichen Netz-Beiträge einen “Sendungsbezug“ ausweisen. Lokale Berichterstattung soll Sache der Verlage sein. Der Kompromiss soll zunächst auf ein Jahr befristet sein, die Einhaltung regelmäßig überprüft werden.

Acht Zeitungsverlage hatten gegen die kostenlose “Tagesschau“-App geklagt. Die Anwendung bringt Inhalte des Internet-Angebots “tagesschau.de“ auf Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger betrachten dies als unfaire Konkurrenz zu ihren kostenpflichtigen Angeboten, da die App mit langen Texten neben “Tagesschau“-Videos “presseähnlich“ sei. Das Kölner Landgericht hatte der ARD und den Zeitungsverlegern eine außergerichtliche Einigung nahegelegt. Das Gericht will wieder am 22. März zusammentreten.

dpa

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