München - Das strikte Rauchverbot in Bayerns Gastronomie gilt auch für Rauchervereine und Raucherclubs. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshof hervor.

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Das Rauchverbot gilt auch für Raucherclubs. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.
Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Az.: Vf. 26-VII-10). Mit einer Popularklage beim Verfassungsgerichtshof hatte ein Antragsteller Ausnahmen für Rauchervereine und Raucherclubs durchsetzen wollen. Gaststätten und Vereinsräume, zu denen nur eine abgrenzbare Personengruppe Einlass erhalte, seien nicht öffentlich zugänglich, argumentierte der Antragsteller. Es bestehe deshalb kein sachlicher Grund, solche Vereine anders zu behandeln als geschlossene Gesellschaften.
Die Verfassungsrichter folgten dieser Argumentation aber nicht. Die strenge gesetzliche Regelung solle Besucher von Gaststätten vor den Gefahren des Passivrauchens schützen und diene damit einem legitimen Zweck. Der Gesetzgeber dürfe dieses Ziel auch in Gaststättenräumen verfolgen, die den Mitgliedern von Rauchervereinen und -clubs vorbehalten seien, hieß es in dem Urteil.
dpa




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