München - Er wollte die Taufe seines Kindes rückgängig machen: Ein Vater hatte deshalb gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt. Jetzt lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Vorhaben ab.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren. Wie die Landesanwaltschaft am Montag berichtete, wollte ein Vater die Taufe seiner Tochter rückgängig machen. Dazu hatte der Mann beim Verwaltungsgericht in Augsburg gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt.
Hintergrund: Die geschiedene Frau des Mannes ließ die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen, ohne den Vater zu fragen.
dpa
Rubriklistenbild: © Klaus Haag



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.