Superbanner

http://www.facebook.com/bgl24button_countfalse180like

Neuer Prozess gegen Holocaust-Leugner Bischof Williamson

Regional-News

Landkreis: Die Nachtschwärmer-Buslinien haben zu wenige Fahrgäste.

Fahrgastzahlen deutlich gesunken

Landkreis - Sinkende Fahrgastzahlen machen den Nachtschwärmer-Bussen in der Region zu schaffen. Nun werden neue Streckenführungen als Lösung diskutiert.Mehr...

Deutschland & Welt

Vater steckt Kleinkind in Waschmaschine

Vater steckt Kleinkind in Waschmaschine

Camden/USA - In letzter Sekunde konnte das Unglück verhindert werden: Der Streich eines Vaters, der seinen kleinen Sohn in eine Waschmaschine steckte, ist beinahe in einer Tragödie geendet.Mehr...

Wirtschaft

Eugene Polley: Erfinder der Fernbedienung gestorben

Erfinder der Fernbedienung gestorben

Chicago - Ohne diesen Mann gäbe es keinen gemütlichen Fernsehabend: Der Amerikaner Eugene Polley erfand in den 1950er Jahren die erste kabellose Fernbedienung. Er starb am Sonntag in Chicago.Mehr...

People

Nach Amok-Alarm: 14-Jähriger verhaftet

Nach Amok-Alarm: 14-Jähriger verhaftet

Memmingen - Der Amok-Alarm an einer Memminger Schule ging ohne Blutvergießen zu Ende. Der Tatverdächtige stellte sich nach stundenlangem Nervenkrieg erst am Abend. Nun beginnen die Ermittlungen zu den Hintergründen.Mehr...

Holocaust-Leugner Williamson soll erneut vor Gericht

    • recommendbutton_count100
    • 0

Nürnberg/Regensburg - Eigentlich war das Urteil schon gefallen. Verfahrensfehler verhinderten aber, dass es Rechtskraft erlangte. Einer neuer Prozess gegen den Holocaust-Leugner Bischof Williamson seht nun an.

© dpa

Gegen den britischen Bischof Richard Williamson soll es jetzt wegen seiner Holocaust-Leugnung erneut vor Gericht. 

Für das Amts- und das Landgericht Regensburg schien der Fall noch klar: Bischof Richard Williamson muss für seine Holocaust-Leugnung bestraft werden. Das OLG Nürnberg hat dem nun teilweise widersprochen. Verfahrensfehler machen eine Neuauflage des Prozesses nötig. Vorläufig wurde das Verfahren eingestellt.

Der Prozess gegen den Holocaust- Leugner Bischof Richard Williamson muss wegen Verfahrensmängeln neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg begründete seine Entscheidung vom Mittwoch damit, das Amtsgericht Regensburg habe bereits in seinem Strafbefehl nicht ausreichend erläutert, wie und wo genau in Deutschland das umstrittene Interview des Bischofs veröffentlicht wurde. Das sei aber Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung. (Aktenzeichen: 1 St OLG Ss240/11)

Vorläufig wurde das Verfahren nun vom OLG eingestellt. Die Staatsanwaltschaft kündigte aber umgehend an, dass sie unter Beachtung der Hinweise des Nürnberger Gerichts „sehr schnell“ einen neuen Strafbefehl beziehungsweise eine Anklage fertigstellen werde. Es gehe der Staatsanwaltschaft um eine Bestrafung Williamsons, betonte der Regensburger Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl. Er sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass die neue Anklageschrift voraussichtlich in etwa fünf Wochen fertig sein werde.

Der 71 Jahre alte Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft hatte im Jahr 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehsender den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis und die Existenz von Gaskammern bestritten. Er war dafür vom Landgericht Regensburg in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 6500 Euro - 100 Tagessätzen zu 65 Euro - verurteilt worden, nachdem zuvor schon das Amtsgericht den Kirchenmann verurteilt hatte. Das in Schweden ausgestrahlte Interview war auch im Internet veröffentlicht worden. Gegen das Urteil hatte der Verteidiger von Bischof Williamson Revision eingelegt.

Der Fall hatte seinerzeit die katholische Kirche in eine schwere Krise gestürzt. Denn genau zu der Zeit, als das Interview des TV-Senders öffentlich wurde, hatte der Vatikan die Aufhebung der Exkommunikation von Williamson und dreier weiterer Bischöfe der umstrittenen Piusbruderschaft bekanntgegeben. Papst Benedikt XVI. soll jedoch von den Interviewäußerungen nichts gewusst haben.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts lässt sich aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg kein „klar umgrenztes strafbares Verhalten entnehmen“. Fehle es an dieser Grundvoraussetzung, müsse ein Verfahren zwingend eingestellt werden.

Der Erste OLG-Strafsenat unter Vorsitz von Richter Bernhard Wankel räumte zwar ein, dass der Angeklagte im Interview mit dem schwedischen Fernsehsender SVT 1 in Zaitskofen in der Oberpfalz den Holocaust geleugnet hat. Williamson hat nach OLG-Einschätzung auch damit gerechnet, dass das in den Räumen der Piusbruderschaft aufgezeichnete Interview nicht nur in Schweden, sondern auch in Deutschland bekannt und Aufsehen erregen werde. „Es wird in dem Strafbefehl aber nicht mitgeteilt, dass, und vor allem wie der Inhalt des ... unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebenen Interviews dann tatsächlich veröffentlicht und in Deutschland bekannt wurde“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

In dem Strafbefehl seien weder Ort noch Zeit der Veröffentlichung genannt; ebenso fehlten Hinweise auf das Medium, in dem angeblich die Williamson-Äußerungen veröffentlicht worden seien, und der Verbreitungsweg. Der Verbreitungsweg sei für eine strafrechtliche Beurteilung aber „von zentraler Bedeutung“, weil es um volksverhetzende Äußerungen gehe, die nur in Deutschland strafbar seien, gibt das OLG zu bedenken. Ob über eine Ausstrahlung im Fernsehen hinaus eine Veröffentlichung des TV-Interviews auch im Internet geplant gewesen sei und ob Bischof Williamson mit diesem Verbreitungsweg gerechnet habe, lasse sich dem Strafbefehl nicht entnehmen.

dpa

zurück zur Übersicht: Bayern

  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Folkd
  • Furl
  • Google
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • oneview
  • Yahoo MyWeb
  • YiGG
  • Webnews
Diese Seite bookmarken bei...

Kommentare

  • chiemgau24
  • rosenheim24
  • innsalzach24
  • Themen
OVB

"Der Friedhof als Visitenkarte einer Gemeinde"

Grassau - Die Aussegnungshalle wurde erneuert und nun eingeweiht. Bürgermeister Jantke betonte die Bedeutung des Friedhofs für die soziale Gemeinschaft.  Mehr...

Bayern Rundfahrt: Straßensperrungen im Landkreis

Landkreis - In Prien, Törwang, Brannenburg und am Sudelfeld kommt es durch die Bayern Rundfahrt der Rennradler heute kurzzeitig zu Straßensperrungen.Mehr...

Zentraler Grillplatz gesucht

Mühldorf - Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zeigt sich offen für Vorschläge für einen zentralen Grillplatz am Inn. Der Ball liege aber bei der Stadt Mühldorf.Mehr...

Fotostrecken:Bayern

Top-Veranstaltungen

  • meist geklickt
  • meist empfohlen
  • Themen
Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor:

Bestimmung der Vögel vom Beobachtungsturm im Ainringer Moor.  Karl Gugg steht mit dem (..)Mehr...

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor:

Bestimmung der Vögel vom Beobachtungsturm im Ainringer Moor.  Karl Gugg steht mit dem (..)Mehr...

Evang. Berggottesdienst

Evang. Berggottesdienst: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. Einkehr in (..)Mehr...

Berggottesdienst Fürmannalm

Berggottesdienst Fürmannalm: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. (..)Mehr...

Berggottesdienst Fürmannalm

Berggottesdienst Fürmannalm: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. (..)Mehr...

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor:

Bestimmung der Vögel vom Beobachtungsturm im Ainringer Moor.  Karl Gugg steht mit dem (..)Mehr...

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor

Vogelbeobachtung im Ainringer Moor:

Bestimmung der Vögel vom Beobachtungsturm im Ainringer Moor.  Karl Gugg steht mit dem (..)Mehr...

Evang. Berggottesdienst

Evang. Berggottesdienst: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. Einkehr in (..)Mehr...

Berggottesdienst Fürmannalm

Berggottesdienst Fürmannalm: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. (..)Mehr...

Berggottesdienst Fürmannalm

Berggottesdienst Fürmannalm: 15 Uhr Fürmannalm bei Anger. Busfahrt ab Evang. Stadtkirche 14.30 Uhr. Kosten 6,50 €, anschl. (..)Mehr...

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

SkyScraper