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Ex-Bürgermeister stellt sich vor frühere Geliebte

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Ex-Bürgermeister stellt sich vor frühere Geliebte

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Traunstein - Der Ex-Bürgermeister von Eggstätt ist sich im Zusammenhang mit Betrügereien seiner früheren Geliebten und Rathaus-Mitarbeiterin keiner Schuld bewusst.

Vor dem Traunsteiner Landgericht stritt der CSU-Kommunalpolitiker am Freitag ab, von den kriminellen Machenschaften der Kassenverwalterin gewusst zu haben. Der 50-Jährige ist wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat angeklagt, wie es im Strafgesetzbuch steht. Der Gemeinde nahe dem oberbayerischen Chiemsee entstand durch die Betrügereien der Frau ein Schaden von fast 35.000 Euro.

Die Entnahmen aus der Barkasse - die Anklagebehörde listet 19 Fälle auf - sollen 2005 begonnen haben. Einmal zweigte die Frau die gemeindlichen Einnahmen aus dem Bootsverleih am Hartsee für sich ab, ein andermal wanderten Einnahmen aus dem Wertstoffhof oder aus Parkscheinautomaten in ihre Tasche. 2007 flog der Schwindel auf. Die Frau wurde amtsenthoben und 2011 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Bürgermeister stand 2008 nicht mehr zur Wahl. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn 2011 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro (100 Tagessätze zu je 60 Euro). Staatsanwaltschaft und Angeklagter legten aber Berufung ein.

Die 7. Strafkammer des Landgerichts wies nun zu Prozessbeginn in zweiter Instanz mehrere Anträge des Verteidigers ab, das Verfahren einzustellen bzw. ans Rosenheimer Amtsgericht zurückzuverweisen. Der Anwalt begründete dies damit, dass bei seinem Mandanten keinerlei Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung im Amt vorlägen. Zudem kündigte er an, die Vereidigung von Zeugen zu beantragen, die im Rathaus beschäftigt sind.

Der Angeklagte selbst bescheinigte seiner Ex-Geliebten, als Kassenverwalterin einen guten Job gemacht zu haben. Die Mitarbeiterin sei stets zuverlässig gewesen. Er habe auch nicht feststellen können, dass seine Geliebte auf großem Fuß lebt. Er sei entsetzt gewesen, als er von den Unregelmäßigkeiten in der Rathauskasse erfuhr.

Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Es werden zahlreiche Zeugen und Sachverständige gehört. Das Urteil soll am 29. Februar verkündet werden.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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