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Bei Umzug in ein anders Bundesland werden Azubis von der Bundesagentur für Arbeit unterstützt

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Umzug: Agentur für Arbeit unterstützt Azubis

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München - Die Suche nach einem Ausbildungsplatz zwingt Bewerber oft zum Umzug in ein anders Bundesland. Finanziell ist es oft eine Gratwanderung, aber bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es finanzielle Unterstützung.

© dpa

Manche Bewerber müssen die Umzugskisten packen und in ein anderes Bundesland ziehen.

Das wochenlange Suchen nach einem Ausbildungsplatz im Heimatort hat nichts gebracht. Den passenden Job gibt es nur in einem anderen Bundesland. Das bedeutet den Auszug aus dem Elternhaus - und mehr Kosten bei einem meist mageren Einkommen. Viele können sich das nicht leisten. Abhilfe soll in solchen Fällen die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) schaffen. Sie ist für Auszubildende gedacht, die während der Lehre nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, erklärt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg.

Allerdings werde diese Beihilfe nicht bei schulischen Ausbildungen gezahlt, sagt Ingo Kolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. Darunter falle etwa die Ausbildung zum Physiotherapeuten. “Das ist eine Förderungslücke.“ Auch Auszubildenden, die älter als 18 Jahre sind und mindestens ein Kind haben, steht laut BA die Förderung zu, wenn sie bisher in der Nähe des Elternhauses wohnten und wegen der Ausbildung wegziehen müssen.

Gleiches gilt für Azubis, die verheiratet sind oder waren. Die Beihilfe müssen Azubis bei der Agentur für Arbeit beantragen, in deren Bezirk sie ihren Wohnsitz haben, erklärt Galunic. Die Beihilfe sollte bereits vor Beginn der Ausbildung beantragt werden. Doch auch Spätzünder bekommen die Förderung.

“Allerdings wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist“, erläutert Galunic. Wenn die Ausbildung am 1. September beginnt, aber der Auszubildende erst am 21. Oktober Beihilfe beantragt, bekommt er die Hilfe nur rückwirkend ab dem 1. Oktober bewilligt.

Um die Beihilfe zu bekommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel werde nur die erste Ausbildung gefördert, erklärt Jorg-Günther Grunwald vom Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn. In Ausnahmefällen komme die Beihilfe auch für eine zweite Ausbildung in Betracht, ergänzt Galunic.

Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen bekommen nach Angaben der BA ebenfalls BAB. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme auf die Ausbildung vorbereitet oder der beruflichen Eingliederung dient. Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen.

Generell gilt, dass man nur dann BAB erhält, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt, für Fahrten und sonstige Aufwendungen nicht anderweitig bezahlt werden können, erklärt Galunic. Zur Prüfung werden die Einkommen des Auszubildenden, der Eltern und des Lebenspartners angerechnet - sobald sie bestimmte Freibeträge übersteigen. Von diesem Einkommen können Sozialabgaben und Steuern abgezogen werden.

Bei Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird grundsätzlich kein Einkommen angerechnet. Azubis, die wegen ihrer Lehre in einer eigenen Wohnung leben, erhalten nach BA-Angaben 341 Euro Grundbedarf, 146 Euro Mietpauschale und einen Zuschlag von bis zu 72 Euro, soweit die Mietkosten 146 Euro übersteigen. Machen sie eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, stehen ihnen 383 Euro Miete und Grundbedarf, sowie ein Zuschlag von maximal 72 Euro zu.

Der Anspruch auf BAB besteht für die Dauer der Ausbildung, erklärt Galunic. Die Agentur entscheidet aber nicht für die gesamte Zeit, sondern zunächst für 18 Monate. Dann prüft sie, ob die Ausbildung fortgesetzt wird und bewilligt gegebenenfalls weiterhin Beihilfe. Berit Schmidt

mm

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Erfolgreich bewerben

Das äußere Erscheinungsbild prägt den ersten - oft entscheidenden - Eindruck bei einem Bewerbungsgespräch. Deshalb ist ein gepflegtes Auftreten sehr wichtig um den Job zu bekommen.

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