“Der Grundsatz: 'Ehrlich währt am längsten' gilt hier ausnahmsweise nicht“, sagt die Karriereberaterin Svenja Hofert aus Hamburg. Denn aus ihrer Praxis als Bewerbungsberaterin könne sie sagen, dass Arbeitgeber meistens abgeschreckt reagieren, wenn ein Arbeitnehmer offensiv mit seiner Krankheit umgeht. Das sei etwa der Fall, wenn die Lücke im Lebenslauf wahrheitsgemäß mit einem Aufenthalt in einer Klinik wegen Depressionen erklärt wird.
“Viele Arbeitgeber fragen sich dann: 'Wollen wir das? Jemandem mit einer Depression?'“ Und die Antwort laute dann meistens “Nein“, erklärt Hofert. Sie empfiehlt daher Arbeitnehmern mit einer psychischen Erkrankung, sich alternative Erklärungen zu überlegen, wenn in einem Lebenslauf eine Lücke entstanden ist - etwa wegen eines längeren Klinikaufenthalts.
dpa







