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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Vater will Taufe seines Kindes annulieren

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Klage gegen Kirche: Taufe annullieren

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München - Ein Vater wollte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Taufe seines Kindes rückgängig machen. Er klagte gegen die katholische Kirchengemeinde. Die Entscheidung des Gerichts:

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren. Wie die Landesanwaltschaft am Montag berichtete, wollte ein Vater die Taufe seiner Tochter rückgängig machen. Dazu hatte der Mann beim Verwaltungsgericht in Augsburg gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt.

Hintergrund: Die geschiedene Frau des Mannes ließ die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen, ohne den Vater zu fragen.

Die Augsburger Richter wiesen die Klage jedoch ab, und der VGH in München bestätigte die Entscheidung. Die Richter betonten, dass die Taufe als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten zähle, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten. 

dpa

Quelle: Rosenheim24.deRubriklistenbild: © Klaus Haag

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