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Freilassing: Betrunkener schleicht ums Haus und widersetzt sich der Polizei

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    • 10.08.12
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Mann schleicht mit drei Promille durch Garten

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Freilassing - Ein Mann schlich in einem fremden Garten herum. Als die Polizei eintraf, war der sturzbetrunkene Mann erstmal alles andere als kooperativ.

Am Donnerstag, 9. August, gegen 21.30 Uhr, teilte ein Besitzer eines Einfamilienhauses entlang der Matulusstraße bei der Polizeiinspektion Freilassing mit, dass er einem fremden Mann in seinem Garten angetroffen hatte. Nachdem er diesen gefragt hatte, was er eigentlich auf seinem Besitz wolle, konnte oder wollte der Fremde keinen Grund nennen. Er war auch nicht bereit, das Grundstück zu verlassen. Da sich der Eigentümer nicht mehr zu helfen wusste, rief er die Polizeiinspektion Freilassing um Hilfe. Als die Polizeistreife anrückte versteckte sich der Eindringling zunächst hinter Bäumen, verließ dann jedoch freiwillig das Anwesen.

Die Beamten konnte sofort feststellen, dass der Mann erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Auf die Fragen der eingesetzten Polizeibeamten reagierte der Mann äußerst aggressiv und bedrohte die Beamten sogar. Einen Alkotest verweigerte er. Weil er auch die Herausgabe seiner Personalien verweigerte, musste dem Mann die vorläufige Festnahme wegen des angezeigten Hausfriedensbruches erklärt werden. Gegen die Festnahme wehrte sich die Person erheblich. Erst nachdem er mit körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und ihm die Handschellen angelegt worden waren, konnte der Mann abtransportiert werden. Auf der Dienststelle stellte sich schließlich heraus, dass der Mann über drei Promille Alkohol intus hatte. Bei dem Störenfried handelt es sich um einen 42-jährigen Arbeitslosen aus Laufen.

Er musste die Nacht über in der Zelle der Polizeiinspektion Freilassing verbringen und hatte Zeit sich zu überlegen, was er in dem fremden Grundstück zu suchen hatte. Er wird wegen Hausfriedensbruch und Bedrohung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.

Pressemitteilung Polizeiinspektion Freilassing

Rubriklistenbild: © pa

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