108.10.1008.10.10|Bayern|4 Kommentare
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Mühldorf - Die Uschi-Bar hatte sich kurzerhand zur Kleinkunstbühne ernannt, um das Rauchverbot umgehen zu können. Jetzt meldete sich das Landratsamt zu Wort und macht den Betreibern einen Strich durch die Rechnung.
Es ist festzustellen, dass es sich bei der "Uschi-Bar" um eine Gaststätte handelt, in deren Innenräumen das Rauchen nach dem seit 1. August geltenden neuen Gesundheitsschutzgesetz grundsätzlich verboten ist. Nach dem am 07.10.2010 im Mühldorfer Anzeiger erschienenen Artikel ist davon auszugehen, dass sich der Gaststättenbetreiber auf die Ausnahmevorschrift des Art. 5 Nr. 3 GSG bezieht, wonach bei künstlerischen Darbietungen, bei denen "das Rauchen als Teil der Darbietung Ausdruck der Kunstfreiheit ist", das Rauchverbot nicht gilt.
Nach Ansicht des Landratsamtes handelt es sich hierbei eindeutig um eine Umgehung des Gesetzes. Der betroffene Wirt wird darauf hingewiesen, dass auch weiterhin das Rauchen in der „Uschi-Bar“ untersagt ist, da es sich vorliegend nicht um eine künstlerische Darbietung handelt, sondern um einen üblichen Gaststättenbetrieb, wie man sich bei einem Augenschein selbst überzeugt hat. Gegen den Betreiber wird ein Verfahren eingeleitet.

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